
§ 1 Vereinsname
Der Verein führt den Namen "Briefmarken- und Münzsammlerverein Bamberg e.V." mit dem Sitz in Bamberg. Der Verein ist seit dem 10.11.1905 beim Amts- (Registergericht-) Gericht Bamberg eingetragen.
Er nannte sich früher "Sammlerklub Markenfreunde in Bamberg".
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Beitrag
Zur Deckung der Unkosten wird ein Jahresbeitrag und eine Aufnahmegebühr erhoben, deren Höhe die Jahreshauptversammlung festsetzt.
Der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende, vertritt den Verein nach innen und außen, gerichtlich und außergerichtlich. Ihm obliegt die allgemeine Geschäftsführung. Er ist berechtigt, Rechtsgeschäfte bis DM 50.- abzuschließen, darüber hinaus ist die Genehmigung von Vorstand und Arbeitsausschuss erforderlich.
Der 2. Vorsitzende vertritt und unterstützt den 1. Vorsitzenden. Er übernimmt ggf. die. Durchführung gesellschaftlicher Veranstaltungen.
Dem Vorstand ist ein Arbeitsausschuss beigeordnet, aus welchem zu bestimmen sind je einDer Arbeitsausschuss ist zu den Vorstandssitzungen beizuziehen und ist in diesem Fall voll stimmberechtigt.
Vorstand und Arbeitsausschuss sind alle 3 Jahre durch die Jahreshauptversammlung zu wählen; bei jeder Jahreshauptversammlung ist für Vorstand und Arbeitsausschuss die Vertrauensfrage zu stellen.
Der Kassenwart hat die laufenden Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß zu verbuchen und darüber der Jahreshauptversammlung Abrechnung vorzulegen. Er ist berechtigt, bis zu DM 10,-- für Vereinszwecke selbstständig auszulegen.
Der Schriftführer führt Protokoll, Korrespondenz und Mitgliederkartei; die letztere ist vor allem philatelistisch auf dem Laufenden zu halten.
Der Bücherwart verwaltet die Bücherei und sorgt vor allem dafür, dass kein Buch ohne Haftschein ausgegeben wird. Zur Jahreshauptversammlung berichtet er über Verleih und Bestand der Bücherei.
Die Tauschobmänner bahnen günstige Tausch- und Kaufverbindungen mit anderen Vereinen, Sammlern und Händlern an; sie sorgen für gerechte Reihenfolge beim Umlauf der Auswahlen (grundsätzlich mit nächster Nummer in der Umlaufliste beginnen) und sind für sofortige und ordnungsgemäße Abrechnung mit den Einlieferern verantwortlich. Sie haben bei Auswahlen, die sie in Umlauf setzen, die erste Wahl. Die philatelistische Frankatur der Sendungen gehört ihnen. Bei der Jahreshauptversammlung berichten sie über ihre Tätigkeit.
Der Jugendobmann muss bei der Jugend Freude und Verständnis für die Philatelie wecken, erhalten, und die Jugend vor allem zum richtigen Sammeln erziehen. Er wird seine Aufgabe umso besser erfüllen können, je mehr er von den Mitgliedern unterstützt wird, vor allem durch Abgabe von Markenmaterial.
§ 5 Mitglieder
§ 6 Ehrungen
Mitglieder, vor allem langjährigen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, kann von der Jahreshauptversammlung mit 2/3-Mehrheit die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
§ 7 Haftung
Bei Entnahmen aus der Bücherei haftet zum vollen Verkaufspreis der Entnehmer; das Gleiche gilt beim Verlust von Zeitschriften aus der Bücherei oder von solchen, die sich im Umlauf befinden.
Beim Umlauf von Auswahlen haftet der Vormann; es ist daher Sache des Nachmannes, sich bei Übernahme einer Auswahl baldmöglichst zu überzeugen, ob alle Marken-Leerfelder absigniert sind; in Zweifelsfüllen muss sich der Nachmann sofort persönlich mit dem Vormann in Verbindung setzen. Kommen beide nicht zu einer Einigung, ist der Tauschobmann heranzuziehen.
§ 8 Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung ist zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres einzuberufen. Ort, Zeit und Tagesordnung sind den Mitgliedern 14 Tage vorher schriftlich mitzuteilen.
Bei der Jahreshauptversammlung erstatten Bericht der 1. Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer, der Bücherwart, die Tauschobleute und die Revisoren.
Von der Jahreshauptversammlung sind grundsätzlich zu bestätigen:Die Jahreshauptversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
§ 9 Außerordentliche Hauptversammlung
Eine außerordentliche Hauptversammlung muss auf Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder schriftlich einberufen werden, und zwar spätestens 3 Wochen nach Einlauf des Antrages.
Die Protokolle zu Jahreshauptversammlung, außerordentlichen Hauptversammlungen und zu den Vorstandssitzungen sind durch den 1. Vorstand und den Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 10 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur von der Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden, hierzu ist 4/5-Mehrheit notwendig.
Das Barvermögen ist je zur Hälfte an Caritas und Innere Mission, das übrige Vereinsvermögen an eine philatelistische Spitzenorganisation abzuführen.
§ 11 Münzsammlerabteilung
Die Münzsammlerabteilung erhält Zuschüsse für die unter § 2 vor gesehenen Zwecke, entsprechend dem Beitragsaufkommen ihrer Mitglieder. über die Höhe dieser jährlichen Zuwendungen entscheidet Vorstand und Arbeitsausschuss.
Bamberg, den 29. April 1969
Oskar Reck, 1. Vorsitzender
Karl Burkhardt, Schriftführer